Besoldungsgesetz des Landes Niedersachsen Anlage 1a

 

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Zur Übersicht des Besoldungsgesetzes des Landes Niedersachsen:

Anlage 1 [a] (zu § 2)

Niedersächsische Besoldungsordnungen A, B, C und W*

Vorbemerkungen

1. Künftig wegfallende Ämter sind im Anhang zu der jeweiligen Niedersächsischen Besoldungsordnung aufgeführt. Diese Ämter dürfen nicht mehr verliehen werden.  Beamtinnen und Beamten, die ein künftig wegfallendes Amt innehaben, kann jedoch im Wege der Beförderung ein ebenfalls als künftig wegfallend bezeichnetes Amt verliehen werden, sofern nicht eine Beförderung in ein anderes Amt möglich ist.  Ämter der Besoldungsordnung C dürfen nur vor dem 2. Oktober 2007 und nur an Beamtinnen und Beamte verliehen werden, die unmittelbar zuvor ein Amt der Bundesbesoldungsordnung C innehatten.
2. Beamtinnen und Beamte der Niedersächsischen Besoldungsordnung A bei Justizvollzugseinrichtungen sowie in geschlossenen Abteilungen oder Stationen bei psychiatrischen Krankenanstalten, die ausschließlich dem Vollzug von Maßregeln der Sicherung und Besserung dienen, erhalten eine Stellenzulage nach Nummer 12 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B.
3. Beamtinnen und Beamte, die bis zu ihrer Wahl zur Leiterin oder zum Leiter oder hauptberuflichen Mitglied eines Leitungsgremiums einer Hochschule als Professorin oder Professor der Besoldungsgruppe C 4 ein höheres Grundgehalt zuzüglich des Familienzuschlags und der Zuschüsse nach Nummer 1 oder 2 der Vorbemerkungen zu der Besoldungsordnung C bezogen haben, erhalten eine Ausgleichszulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem jeweiligen Grundgehalt zuzüglich des Familienzuschlags und dem Grundgehalt zuzüglich des Familienzuschlags und der Zuschüsse, die ihnen im bisherigen Amt zugestanden hätten. Die Ausgleichszulage ist ruhegehaltfähig, soweit sie zum Ausgleich des Grundgehalts, des Familienzuschlags oder eines ruhegehaltfähigen Zuschusses dient.
4. Die Nummern 25 und 27 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B gelten entsprechend.
5. Richtet sich die Zuordnung eines Amtes zu einer Besoldungsgruppe einschließlich der Gewährung von Amtszulagen nach der Schülerzahl einer Schule oder eines Teils einer Schule, so ist die Schülerzahl aus der amtlichen Schulstatistik maßgebend.  Aufgrund der sich danach ergebenden Zuordnung sind die Ernennung und die Gewährung einer Amtszulage sowie die Einweisung in eine höhere Planstelle nur zulässig, wenn die für die Einstufung maßgebliche Schülerzahl bereits ein Jahr vorgelegen hat und mit hinlänglicher Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass sie mindestens drei weitere Jahre erreicht wird. Dies gilt auch für Ämter der Bundesbesoldungsordnung A; § 19 Abs. 2 BBesG bleibt unberührt.

Niedersächsische Besoldungsordnung A
Besoldungsgruppe 1

Besoldungsgruppe 2

Besoldungsgruppe 3

Besoldungsgruppe 4
Gestütwärterin, Gestütwärter

Besoldungsgruppe 5
Gestütoberwärterin, Gestütoberwärter

Besoldungsgruppe 6
Deichvögtin, Deichvogt
Gestüthauptwärterin, Gestüthauptwärter
Sattelmeisterin, Sattelmeister
Strommeisterin, Strommeister

Besoldungsgruppe 7
Deichvögtin, Deichvogt
Hafenmeisterin, Hafenmeister
Obersattelmeisterin, Obersattelmeister
Oberstrommeisterin, Oberstrommeister

Besoldungsgruppe 8
Deichvögtin, Deichvogt
Hafenmeisterin, Hafenmeister
Hauptsattelmeisterin, Hauptsattelmeister
Hauptstrommeisterin, Hauptstrommeister

Besoldungsgruppe 9
Deichvögtin, Deichvogt
Erste Hauptsattelmeisterin, Erster Hauptsattelmeister
Erste Hauptstrommeisterin, Erster Hauptstrommeister
Jugendleiterin, Jugendleiter
Lehrerin für Fachpraxis, Lehrer für Fachpraxis

Besoldungsgruppe 10
Erste Oberin, Erster Pflegevorsteher
- als Leiterin oder Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 150 Pflegekräften
Fachlehrerin, Fachlehrer
- an einer Grund-, Haupt-, Real- oder Förderschule mit Lehrbefähigung für mindestens zwei musisch-technische Fächer
Jugendleiterin, Jugendleiter
- soweit an einer berufsbildenden Schule
Lehrerin für Fachpraxis, Lehrer für Fachpraxis

Besoldungsgruppe 11
Erste Oberin, Erster Pflegevorsteher
- als Leiterin oder Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegekräften1)
Fachlehrerin, Fachlehrer
- für künstlerischen Entwurf
Jugendleiterin, Jugendleiter
- als Klassenleiterin oder Klassenleiter an einer Förderschule
- an einer berufsbildenden Schule
Lehrerin für Fachpraxis, Lehrer für Fachpraxis
 

Besoldungsgruppe 12
Fachlehrerin, Fachlehrer
- für künstlerischen Entwurf
Konrektorin, Konrektor
- als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters eines an einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 3603)
Lehrerin, Lehrer
- an einer Schule für Blinde
- an einer Schule für Gehörlose und Schwerhörige
Realschullehrerin, Realschullehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung
Rektorin, Rektor
- an einer Kooperativen Gesamtschule als Leiterin oder Leiter des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 1803)
Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor
- an einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 5403)
- an einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl bis 80 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 5403)

Besoldungsgruppe 13
Dozentin, Dozent
- an einer Volkshochschule
Förderschullehrerin, Förderschullehrer
Förderschulrektorin, Förderschulrektor
- einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl bis 40 und einer Gesamtschülerzahl bis 80
- einer Schule für Lernhilfe mit einer Schülerzahl bis 40 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl bis 30
Konrektorin, Konrektor
- als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360,
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360 ,
einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360,
einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
- als Dezernentin oder Dezernent beim Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung
- als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule
- als Jahrgangsleiterin oder Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule
Oberlehrerin, Oberlehrer
- im Justizvollzugsdienst4)
Polizeioberlehrerin, Polizeioberlehrer
Realschulkonrektorin, Realschulkonrektor
- als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
Realschullehrerin, Realschullehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung und bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten
Realschulrektorin, Realschulrektor
- als Leiterin oder Leiter des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 180 an einer Kooperativen Gesamtschule
Rektorin, Rektor
- als Leiterin oder Leiter
des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule,
des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule ,
eines bei einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360,
eines bei einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 360
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl bis 180
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
- einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl bis 80
- einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 81 bis 360
Seefahrtoberlehrerin, Seefahrtoberlehrer
Studienrätin, Studienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt an der Schule für Blinde im Landesbildungszentrum für Blinde bei einer der Befähigung entsprechenden Verwendung8)

- mit der Befähigung für das Lehramt an Schulen für Gehörlose und Schwerhörige in den Landesbildungszentren für Hörgeschädigte bei einer der Befähigung entsprechenden Verwendung

- mit der Befähigung für den höheren pädagogischen Dienst im Justizvollzugsdienst als leitende Pädagogin oder leitender Pädagoge im Justizvollzugsdienst

Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor

- an einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540

- an einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 80 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540

Besoldungsgruppe 14
Direktorstellvertreterin, Direktorstellvertreter

- als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl bis 5407)
Dozentin, Dozent
- an einer Volkshochschule
Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor
- als Dezernentin oder Dezernent beim Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung
- als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters
einer Schule für Lernhilfe mit einer Schülerzahl von 91 bis 180 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von 61 bis 120,
einer Schule für Lernhilfe mit einer Schülerzahl von mehr als 180 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von mehr als 120 ,
einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360,
einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
Förderschulrektorin, Förderschulrektor
- einer Schule für Lernhilfe mit einer Schülerzahl von 41 bis 90 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von 31 bis 60
- einer Schule für Lernhilfe mit einer Schülerzahl von 91 bis 180 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von 61 bis 120
- einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von 41 bis 90 und einer Gesamtschülerzahl von 81 bis 180
- einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von 91 bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor
- als die Didaktische Leiterin oder der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I bis 540
Oberschulkonrektorin, Oberschulkonrektor
- als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Oberschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 -
- als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Oberschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 361 bis 540 -
Oberschulrektorin, Oberschulrektor
- als die Didaktische Leiterin oder der Didaktische Leiter einer Oberschule mit einer Schülerzahl von 288 bis 540 -
- als Leiterin oder Leiter einer Oberschule mit einer Schülerzahl bis 180 -
- als Leiterin oder Leiter einer Oberschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 -
- als Leiterin oder Leiter des Sekundarbereichs II einer Oberschule -
- als die Didaktische Leiterin oder der Didaktische Leiter einer Oberschule mit einer Schülerzahl von 541 bis 1 000 
Oberstudienrätin, Oberstudienrat
- als die Didaktische Leiterin oder der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I bis 540
- als Dezernentin oder Dezernent beim Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung
- als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule
- als Jahrgangsleiterin oder Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule
- mit der Befähigung für das Lehramt an der Schule für Blinde im Landesbildungszentrum für Blinde bei einer der Befähigung entsprechenden Verwendung1)
- mit der Befähigung für das Lehramt an Schulen für Gehörlose und Schwerhörige in den Landesbildungszentren für Hörgeschädigte bei einer der Befähigung entsprechenden Verwendung
- mit der Befähigung für den höheren pädagogischen Dienst im Justizvollzugsdienst als leitende Pädagogin oder leitender Pädagoge im Justizvollzugsdienst
Realschulkonrektorin, Realschulkonrektor
- als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360,
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl bis 540,
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540 ,
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 360 am Realschulzweig
- als Dezernentin oder Dezernent beim Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung
- als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule
- als Jahrgangsleiterin oder Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule
Realschulrektorin, Realschulrektor
- als Leiterin oder Leiter
des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule,
des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl bis 360
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl bis 540
Rektorin, Rektor
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
- als Leiterin oder Leiter einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
- als Fachberaterin oder Fachberater für Unterrichtsqualität
Seminarkonrektorin, Seminarkonrektor
- als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters
eines Studienseminars für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen4) ,
eines Studienseminars für das Lehramt für Sonderpädagogik
Seminarrektorin, Seminarrektor
- als Leiterin oder Leiter eines Studienseminars
für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen ,
für das Lehramt für Sonderpädagogik
Zweite Förderschulkonrektorin, Zweiter Förderschulkonrektor
- an einer Schule für Lernhilfe mit einer Schülerzahl von mehr als 270 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von mehr als 180
- an einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
Zweite Oberschulkonrektorin, Zweiter Oberschulkonrektor
- einer Oberschule mit einer Schülerzahl von mehr als 540 -
Zweite Oberschulkonrektorin, Zweiter Oberschulkonrektor
- einer Oberschule mit einer Schülerzahl von mehr als 1 000 -
Zweite Realschulkonrektorin, Zweiter Realschulkonrektor
- an einer zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 180 am Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540

Besoldungsgruppe 15
Direktorin oder Direktor beim Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung
Direktorin oder Direktor einer Volkshochschule
- mit mehr als 15 000 bis 40 000 Unterrichtsstunden jährlich
Direktorstellvertreterin, Direktorstellvertreter
- als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters
einer Gesamtschule mit Oberstufe ,
einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 541 bis 1 000,
einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von mehr als 1 000 ,
einer Oberschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 541 bis 1 000
einer Oberschule mit Oberstufe oder einer Schülerzahl von mehr als 1 000
einer Volkshochschule mit mehr als 40 000 Unterrichtsstunden jährlich
Fachmoderatorin, Fachmoderator
- für Gesamtschulen
Förderschulrektorin, Förderschulrektor
- einer Schule für Lernhilfe mit einer Schülerzahl von mehr als 180 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von mehr als 120
- einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
Gesamtschuldirektorin, Gesamtschuldirektor
- als Leiterin oder Leiter
einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl bis 540,
einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 541 bis 1 000
Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor
- als die Didaktische Leiterin oder der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I von mehr als 540
- als Leiterin oder Leiter des Sekundarbereichs I mit einer Schülerzahl von mehr als 810 an einer Integrierten Gesamtschule mit Oberstufe
Oberschuldirektorin, Oberschuldirektor
- als Leiterin oder Leiter einer Oberschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 541 bis 1000 -
Oberschulrektorin, Oberschulrektor
- als Leiterin oder Leiter einer Oberschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 361 bis 540 -
- als die Didaktische Leiterin oder der Didaktische Leiter einer Oberschule mit einer Schülerzahl von mehr als 1 000 -
Realschulrektorin, Realschulrektor
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Schülerzahl von mehr als 360 am Realschulzweig
Studiendirektorin, Studiendirektor
- als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter bei einem Landesbildungszentrum für Blinde oder für Hörgeschädigte
- als die Didaktische Leiterin oder der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I von mehr als 540
- als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters
eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl bis 150 ,
eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl von mehr als 150,
eines Studienseminars für ein Lehramt des höheren Dienstes
- als Fachberaterin oder Fachberater für Hör- und Sprachgeschädigte
- als Fachberaterin oder Fachberater für Unterrichtsqualität
- als Leiterin oder Leiter
einer selbständigen Schule für Blinde oder für Gehörlose und Schwerhörige mit einer Schülerzahl bis 70 ,
einer selbständigen Schule für Blinde oder für Gehörlose und Schwerhörige mit einer Schülerzahl von mehr als 70,
eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl bis 150,
des Sekundarbereichs II an einer Integrierten Gesamtschule,
des Sekundarbereichs I mit einer Schülerzahl von mehr als 810 an einer Integrierten Gesamtschule mit Oberstufe,
des Gymnasialzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule mit Oberstufe,
des Gymnasialzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule mit Oberstufe,
des Gymnasialzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 130 an einer Kooperativen Gesamtschule ohne Oberstufe
- im Hochschuldienst

Besoldungsgruppe 16
Direktorin der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz und Professorin, Direktor der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz und Professor
Direktorin oder Direktor einer Volkshochschule
- mit mehr als 40 000 Unterrichtsstunden jährlich
Gesamtschuldirektorin, Gesamtschuldirektor
- als Leiterin oder Leiter
einer Gesamtschule mit Oberstufe,
einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von mehr als 1 000
Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Tierschutz
Landstallmeisterin, Landstallmeister
Leitende Direktorin oder Leitender Direktor beim Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung
Oberschuldirektorin, Oberschuldirektor
- als Leiterin oder Leiter einer Oberschule mit Oberstufe oder mit einer Schülerzahl von mehr als 1 000 -
Oberstudiendirektorin, Oberstudiendirektor
- als Leiterin oder Leiter
des Studienkollegs für ausländische Studierende an der Universität Hannover,
eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl von mehr als 150,
eines Studienseminars für ein Lehramt des höheren Dienstes
Stellvertretende Direktorin oder Stellvertretender Direktor des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Niedersachsen
- als die stellvertretende Geschäftsführerin oder der stellvertretende Geschäftsführer


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