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Aktuelles zum Besoldungsrechts des Bundes und der Länder:
Besoldung: Widerspruch gegen Beamtenbesoldung
Der DGB fordert Beamtinnen und Beamte in Bremen auf, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen. DGB und Finanzministerium haben eine Vereinbarung zum Musterklageverfahren gegen das Gesetz zur Besoldungsanpassung 2013/2014 getroffen. Das Ministerium sicherte den Gewerkschaften zu, dass die Widerspruchsführerinnen und -führer wie die Musterklägerinnen und -kläger behandelt werden. Ihre Verfahren werden bis zur Verkündung der gerichtlichen Entscheidungen ruhend gestellt. ver.di, GEW und GdP, die das Gesetz für verfassungswidrig halten, haben für die Musterverfahren bereits Personen aus den unterschiedlichen Besoldungsgruppen benannt. Bremen übernimmt das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst für seine Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsgruppen bis A 12 eingeschränkt und zeitverzögert, ab A 13 gehen sie leer aus. Musterformulare für Widersprüche sind auf der Internetseite des DGBBezirks bremen.dgb.de/themen zu finden.
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 10/2013