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Besoldung in Bund und Ländern
Aktuelles:
Das Bundesministeriums des Innern (BMI) hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) vorgelegt. Demnach sollen die Amts-, Dienst- und Versorgungsbezüge ausgehend vom Tarifergebnis TVöD Bund und Kommunen angehoben werden.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, die Bezüge ab 01. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro zu erhöhen und daran anschließend noch mal um 5,3 Prozent anzuheben >>>mehr zum Gesetzentwurf
Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst "TVöD Bund/Kommunen" März/April 2023"
Der Tarifabschluss sieht vor:
Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 Euro in folgenden Teilzahlungen:
- Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro mit dem Entgelt für Juni 2023
- monatliche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024
Für Auszubildende sollen die Zahlungen jeweils die Hälfte betragen.
>>>Mehr Informationen zum Tarifabschluss gibt es hier
Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. März 2024:
Dabei werden in einem ersten Schritt alle Tabellenentgelte um einen Betrag von 200 Euro angehoben. In einem zweiten Schritt wird der nun erhöhte Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent angehoben.
Die Erhöhung soll in jedem Fall 340 Euro betragen.
Hier zu weiteren Infos und >>>zur neuen Entgelttabelle
Gewerkschaften fordern die Übertragung des Tarifabschlusses auf Besoldung & Versorgung der Bundesbeamten
Derzeit steht noch nicht fest, ob und inwieweit der Tarifabschluss auf die Bundesbesoldung übertragen wird.
Dieses Internetportal informiert umfassend über die geltenden Regelungen der Besoldung. Seit der Föderalismusreform I haben die Länder eine eigenständige Regelungskompetenz bei den Themen "Besoldung, Laufbahn und Versorgung". Demnach gibt es neben der Bundesbesoldung im BBesG für Beamte, Anwärter, Richter und Professoren noch weitere 16 Besoldungsgesetze in den Ländern. Sie finden hier die wichtigsten Themen rund um die Besoldung, beispielsweise auch die aktuellen Besoldungstabellen im Bund, den Postnachfolgeunternehmen (PNU) sowie den Ländern.
Stand der Übertragung des Tarifabsclusses TV-L (TV-Länder) auf die Besoldung der Landesbeamten
Im Nachgang von Tarifrunden geht es immer darum, inwieweit der Tarifabschluss auf die Besoldung der jeweiigen Beamtinnen und Beamten übertragen wird. Bei Tarifrunden zum TVöD (Bund/Kommunen) wird die Besoldung der Bundesbeamten angepasst (einschl. der Versorgungsempfänger des Bundes). Diese Anpassung geht jedoch nicht automatisch, sondern ist in Wahrheit höchst kompliziert. Wenn aber eine Anpassung der Besoldung erfolgt, wird diese beim Bund auch auf Beamtinnen und Beamten der Bahn AG sowie der Beamten der ehemaligen Unternehmen der Deutschen Bundespost (Postnachfolgeunternehmen) übertragen.
Bei Tarifabschlüsse des TV-Länder (TV-L) wird im Regelfall auch die Besoldung und Versorgung der Landesbeamten angepasst. Aber durch die Tatsache, dass das Land Hessen nicht mehr dem Tarifverbund der TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) gehört, wird die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten durch den Tarifabschluss des TV-Hessen (TV-H) beeinflusst. Für Hessen gibt es in 2021 einen anderen - besseren - Tarifabschlusss als im Tarifgebiet des TV-L.
Es gibt kein Automatismus für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung der Länder. Jedes Land handelt autonom und eigenständig. In der folgenden Meldung haben wir den aktuellen Stand recherchiert, wie die Länder das Tarifergebnis 2021-2023 auf ihre Beamten übertragen werden bzw. übertragen wollen. Noch haben die Landesparlamente nicht entschieden. Es gibt aber Absichten der Verantwortlichen in den Landesregierungen
>>>Übersicht der Absichten, das Tarifergebnis auf Beamte in den Ländern zu übertragen
Bundesbeamte 2021-2022
Gesetz zur Anpassung der "Bundesbesoldung und - versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022) in Kraft
Mit dem Gesetz wurden – wie im Koalitionsvertrag festgelegt – die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes wie folgt an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst:
Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge werden zum 1. April 2021 und zum 1. April 2022 linear angehoben. Damit soll das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 25.10.2020 zeitgleich und systemgerecht auf den Bereich "Beamtinnen und Beamte des Bundes" übernommen werden.
Die Erhöhung im Jahr 2021 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis
- zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
- zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.
Von der Erhöhung zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent sind Besoldungsempfängerinnen und -empfänger der Besoldungsgruppen B 11 und R 10 ausgenommen.
Der Unterschiedsbetrag gegenüber einer nicht nach § 14a Absatz 2 Satz 1 BBesG verminderten Anpassung wird gemäß § 14a Absatz 2 Satz 3 BBesG der Versorgungsrücklage zugeführt.
Mit der Anpassung der Bezüge soll die Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiter gesteigert.
Beschluss im Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften am am 10.06.2021 beschlossen. Damit werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge wie folgt angepasst:
- zum 01.04.2021 um 1,2 Prozent
- und zum 01.04.2022 um 1,8 Prozent.
Die Erhöhung erfolgt abzüglich 0,2 Prozentpunkten als Beitrag zur Versorgungsrücklage.
Das Gesetz wurde in modifizierter Fassung verabschiedet, beispielsweise wird die Stellenzulage für Beamte und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben (Polizeizulage) mit Wirkung ab 01.04.2021 um 20 Prozent auf dann 228 Euro monatlich erhöht.
Datum | Thema | LINK bzw. PDF |
Bundesbesoldungs- und versorgunsanpassungsgesetz 2021-2022 (beschlossene Fassung) |
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15.03.2021 | Referentenentwurf zum "Bundesbesoldungs- und versorgunsanpassungsgesetz 2021-2022" | >>>Referentenentwurf |
25.03.2021 | Beschluss der Bundesregierung zum "Gesetzentwurf des Besoldungs und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021-2022" | >>>Gesetzentwurf der Bundesregierung |
Februar 2021 | Stellungnahme des Deutschen Richterbundes (DRB) zum o.a. Gesetzesvorhaben | >>>zur Stellungnahme des DRB |
17.02.2021 | Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum o.a. Gesetzesvorhaben im Rahmen der beamtenrechtlichen Beteiligung der Spitzenorganisationen (§ 118 BBG) | >>>zur Stellungnahme des DGB und seiner Gewerkschaften (verdi, GEW, EVG und GdP) |
25.02.2021 | Stellungnahme des Beamtenbundes (dbb beamtenbund und tarifunion) zum o.a. Gesetzesvorhaben | >>>zur Stellungnahme des Beamtenbundes |
Corona-Sonderzahlung
Am 05.11.2020 hat die Bundesregierung folgenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht:
Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger - Drucksache 675/20 - (Entwurf)
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Red 20231231 / 20201125