Besoldung: Gutachter hält Besoldung für verfassungswidrig

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Besoldung: Gutachter hält Besoldung für verfassungswidrig 

Verstoß gegen amtsangemessene Bezahlung in Rheinland-Pfalz 

Die für fünf Jahre festgeschriebene Besoldungserhöhung in Rheinland-Pfalz ist verfassungswidrig. Das stellt der Rechtswissenschaftler Prof. Ulrich Battis in einem Gutachten für die GEW fest. Diese will nun gegen das Gesetz klagen. 

Den rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten wird ein verfassungswidriges Sonderopfer abverlangt. Zu diesem Urteil kommt der Berliner Professor Ulrich Battis in einem Rechtsgutachten zur amtsangemessenen Besoldung. Der Verwaltungsrechtler hat im Auftrag der GEW das Gesetz zur Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz rechtlich bewertet. 

Der rheinland-pfälzische Landtag hatte 2011 beschlossen, dass die Bezüge der Landesbeamtinnen und -beamten in den Jahren 2012 bis 2016 um je ein Prozent erhöht werden. Mit dieser Regelung koppelte der Gesetzgeber die Betroffenen sowohl von der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst als auch von der allgemeinen Entwicklung der Einkommen und der Preissteigerung ab. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes mobilisierten die Beschäftigten und demonstrierten wiederholt gegen diese so genannte Deckelung. Battis zufolge handelt es sich „faktisch um eine Kürzung, jedenfalls aber um die vorweggenommene Verweigerung einer Besoldungsanpassung“. Wie er erläutert, ist der Dienstherr durch das Grundgesetz verpflichtet, seine Beamtinnen und Beamten amtsangemessen zu alimentieren. „Alimentation meint dabei nicht einen fest begrenzten (Mindest-) Standard, sondern einen dem Amt angemessenen Lebenskomfort“, so Battis. Aus dem Alimentationsprinzip folge eine Pflicht des Gesetzgebers, „die Besoldung dynamisch an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards auszurichten“. Gegen diese Pflicht habe der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz verstoßen. Die einzige Begründung für die rheinland-pfälzische Regelung sei das Ziel, den Landeshaushalt durch Einsparungen bei den Personalkosten zu sanieren. „Sachliche, dem Beamtentum immanente Gründe, werden weder genannt noch wären sie ersichtlich“, ergänzt Battis. Allein der Verweis auf die Haushaltssanierung oder die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse reiche nicht aus, um die Besoldung nicht anzupassen oder gar zu kürzen. „Den Beamten darf kein Sonderopfer abverlangt werden“, betont der Rechtswissenschaftler. Die Schuldenbremse verpflichtet die Länder, ihre Haushalte ohne neue Kredite aufzustellen. Die GEW will auf Grundlage der Ergebnisse des Rechtsgutachtens gegen die Besoldungsregelung in Rheinland-Pfalz klagen. Das zuständige Vorstandsmitglied Ilse Schaad kündigte an, die GEW werde Musterklagen für ihre Mitglieder führen. Sie verweist darauf, welche „Blüten“ die Föderalismusreform I, mit der 2006 die bundeseinheitliche Besoldung der Beamten aufgegeben wurde, treibe. „Rheinland-Pfalz hat den anderen Bundesländern gezeigt, wie das System, Haushalte zu Lasten der Beamtinnen und Beamten zu sanieren, funktionieren soll“, kritisiert Schaad. 

Der DGB-Bezirksvorsitzende Dietmar Muscheid sagt seine volle Unterstützung für die Musterklagen zu. Muscheid erinnert daran, dass die Gewerkschaften mit ihrem Protest gegen das Gesetzesvorhaben bei der rheinland-pfälzischen Regierung auf „taube Ohren“ gestoßen seien. Die GdP fordert, die Landesregierung solle sich an ihre Gesetze halten. Im Entwurf für ein neues Besoldungsgesetz sei zu lesen, dass sie die Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse ständig im Blick habe, merkt der GdP-Landesvorsitzende Ernst Scharbach an. Wenn die Regierung nicht auf einem Auge blind sei, müsste der im März dieses Jahres gefundene Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder auf die Beamten übertragen werden, folgert er. 

Weitere Informationen:
Das Gutachten gibt es als Download unter
www.gew.de/Gutachten_Sonderopfer_fuer_Beamte_unzulaessig.html

Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 6/2013


 

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