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Besoldung: Anpassung der Bezüge
Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Berliner BeamtInnen sollen zum 1. August 2014 um 2,5 Prozent und zum 1. August 2015 – nach Verminderung um 0,2 Prozent zum Zwecke der Abführung in die Versorgungsrücklage – um ebenfalls 2,5 Prozent erhöht werden. So sieht es der nun vorgelegte Gesetzentwurf vor. Im laufenden Beteiligungsverfahren rügt der DGB das Vorhaben des Senats als unzureichend. Er habe eine Chance vertan, die Einkommen seiner BeamtInnen, RichterInnen und VersorgungsempfängerInnen an das Bundesniveau heranzuführen. Dies sei jedoch in Zeiten des Ringens um qualifizierte MitarbeiterInnen und der direkten Konkurrenz zum Dienstherrn Bund erforderlich. Des Weiteren kritisiert der DGB die nach seiner Auffassung ebenfalls zu gering ausfallende Erhöhung der Mehrarbeits- und Erschwerniszulagen und fordert im Zuge dessen eine den Gegebenheiten und Anforderungen entsprechende Anpassung.
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 05/2014