Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Landesbeamte in Bayern ab 01.01.2020

 

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Bayern 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Grundlagen für die Besoldung sind im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) geregelt, das mit dem Neuen Dienstrecht ab 01.01.2011 in Kraft getreten ist. Die Grundbezüge umfassen weiterhin: Grundgehalt, Amts- und Stellenzulagen und Familienzuschlag. Als Nebenbezüge gelten: Zulagen, Zuschläge, Anwärterbezüge,

Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung. Die aufsteigenden Grundgehälter der A-Besoldung bemessen sich wie bisher nach Stufen. Das Besoldungsdienstalter als bisheriger Maßstab für Einstieg und Aufstieg in der Grundgehaltstabelle wird abgelöst. Die Besoldung stellt nun auf Erfahrung und Leistung ab.

Die aufsteigenden Grundgehälter der A-Besoldung bemessen sich nach Stufen. Das Besoldungsdienstalter als Maßstab für das Fortkommen wurde zugunsten des Aufstiegs nach Erfahrungsstufen abgelöst.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). Das Ergebnis finden Sie in diesem Kapitel in einem Kasten nach der Seite „Wegweiser“.

Der Freistaat Bayern will den Tarifabschluss TV-L „eins zu eins“ auf die Beamten Bayerns übertragen. Ab dem 01.12.2022 soll eine lineare Erhöhung um 2,8 Prozent erfolgen (Anwärterbezüge sollen um 50 Euro aufgestockt werden).

Corona-Sonderzahlung:

Aktive Beamtinnen/Beamte erhalten 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). Die auf diesen beiden Seiten abgedruckten Tabellen werden bis Ende November 2021 gelten.

 

Landesbesoldungsordnung A – ab 01.12.2022
(Monatsbeträge in Euro)
 

Besol-dungs-
gruppe  
Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
A3 2.438,86 2.490,46 2.542,05 2.593,63  2.645,25  2.696,82  2.748,42  2.800,00    
A4 2.504,64 2.565,43 2.626,15 2.686,89 2.747,62 2.808,34 2.869,05  2.929,77    
A5 2.538,69 2.599,08 2.659,53 2.719,93 2.780,36  2.840,80 2.901,24  2.961,67    
A6 2.606,56 2.672,86 2.739,20 2.805,58 2.871,93  2.938,28 3.004,61  3.070,93     
A7 2.713,94 2.797,43 2.880,91 2.964,41 3.047,93  3.107,51  3.167,13  3.226,79    
A8 2.786,50  2.893,47 3.000,49 3.107,46 3.214,48  3.285,80 3.357,10  3.428,44 3.499,76  
A9 2.923,21  3.037,39  3.151,56 3.265,77 3.379,94  3.458,45 3.536,96  3.615,45  3.693,95  
A10 3.152,72  3.299,00  3.445,35 3.591,64 3.737,93  3.835,46 3.934,31  4.034,07  4.133,87  
A11   3.634,40  3.784,30  3.935,58 4.088,95 4.191,16  4.293,43  4.396,66  4.500,95  4.605,20  
A12     4.091,28  4.274,13  4.459,18  4.583,52  4.707,83  4.832,17  4.956,50 5.080,83
A13       4.774,01  4.975,37  5.109,62  5.243,88   5.378,16   5.512,41   5.646,68 
A14       5.120,13   5.381,25 5.555,38  5.729,49   5.903,57   6.077,69   6.251,79 
A15         5.909,90  6.139,63  6.369,30   6.599,01   6.828,72   7.058,39 
A16         6.534,16  6.799,85   7.065,53 7.331,17  7.596,82   7.862,47 

 

Landesbesoldungsordnung B – ab 01.12.2022
(Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsgruppe   
B 2 8.198,59
B 3 8.681,24
B 4 9.186,79
B 5  9.766,82
B 6  10.314,52
B 7  10.847,34
B 8  11.847,34
B 9  12.092,15
B 10  14.233,27
B 11  14. 785,12

 

Landesbesoldungsordnung W
Grundgehaltssätze ab 1. Dezember 2022 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungsgruppe Festbetrag 
W 1 5.050,00

 

Besoldungsgruppe 1 
2 3
  5 Jahre 7 Jahre  
W 2 6.268,46 6.524,34 6.908,10
W 3 7.419,83 7.675,68 7.995,48

 

Landesbesoldungsordnung C kw
Grundgehaltssätze ab 1. Dezember 2022 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungs-
gruppe
   Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7
C 1   3.910,02 4.041,68 4.173,28 4.304,90 4.438,37 4.572,60 4.706,84
C 2   3.918,22 4.128,03 4.337,78 4.551,61 4.765,56 4.979,52 5.193,50
C 3   4.298,35 4.539,67 4.781,96 5.024,23 5.266,47 5.508,77 5.751,01
C 4   5.437,99 5.681,50 5.925,07 6.168,60 6.412,16 6.655,67 6.899,22
 
Besoldungs-
gruppe
Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1 4.841,10 4.975,37 5.109,62 5.243,88 5.378,16 5.512,41 5.646,68  
 C 2 5.407,44 5.621,41 5.835,37 6.049,30 6.263,26 6.477,21 6.691,24 6.905,19
 C 3 5.993,27 6.235,54 6.477,82 6.720,07 6.962,36 7.204,60 7.446,88 7.689,15
 C 4 7.142,70 7.386,26 7.629,80 7.873,34 8.116,86 8.360,43 8.603,95 8.847,48

 

Landesbesoldungsordnung R – ab 01.12.2022
(Monatsbeträge in Euro)

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  
R1 4.779,80 5.053,30 5.326,76 5.600,23 5.873,71 6.147,22 6.420,65 6.694,20 6.967,64 7.241,17  
R2     5.981,43 6.254,92 6.528,41 6.801,90 7.075,36 7.348,80 7.622,31 7.895,76  
 
R3 8.681,24                                                                                         
R4 9.186,79
R5 9.766,82
R6  10.314,52
R7 10.847,34
R8 11.402,63
R9 12.092,15

 

Anwärtergrundbetrag
Gültig ab 1. Dezember 2022 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das der Anwärter oder die Anwärterin nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes voraussichtlich  eintritt Grundbetrag
A 3 bis A 4 1.239,33
 A 5 bis A 8 1.359,93
 A 9 bis A 11 1. 413,85
 A 12 1.553,44
 A 13  1 585,21
 A 13 + Zulage gemäß Art. 33 Satz 1 1.620,08

 


 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Bayern 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Grundlagen für die Besoldung sind im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) geregelt, das mit dem Neuen Dienstrecht ab 01.01.2011 in Kraft getreten ist. Die Grundbezüge umfassen weiterhin: Grundgehalt, Amts- und Stellenzulagen und Familienzuschlag. Als Nebenbezüge gelten: Zulagen, Zu schläge, Anwärterbezüge, Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung. Die aufsteigenden Grundgehälter der A-Besoldung bemessen sich wie bisher nach Stufen. Das Besoldungsdienstalter als bisheriger Maßstab für Einstieg und Aufstieg in der Grundgehaltstabelle wurde zugunsten des Aufstiegs nach Erfahrungsstufen abgelöst.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2019-2020-2021 auf die Landesbeamten

Der Freistaat Bayern hat sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Bezüge der Anwärter wurden zum 01.01. 2019 um 50 Euro sowie zum 01.01.2020 um 100 Euro erhöht.

Die aktuellen Tabellen finden Sie wir auf dieser Seite.

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Amtszulagen (Art. 27 und 34 BayBesG) – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Mehr Informationen zur Besoldung in Bayern finden Sie unter www.besoldung-bayern.de 


...ab hier Vorjahre 

Bayern 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Grundlagen für die Besoldung sind im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) geregelt, das mit dem Neuen Dienstrecht ab 01.01.2011 in Kraft getreten ist. Die Grundbezüge umfassen weiterhin: Grundgehalt, Amts- und Stellenzulagen und Familienzuschlag. Als Nebenbezüge gelten: Zulagen, Zuschläge, Anwärterbezüge, Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung. Die aufsteigenden Grundgehälter der A-Besoldung bemessen sich wie bisher nach Stufen. Das Besoldungsdienstalter als bisheriger Maßstab für Einstieg und Aufstieg in der Grundgehaltstabelle wird abgelöst. Die Besoldung stellt nun auf Erfahrung und Leistung ab.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte
Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Besoldung für Beamte im Freistaat Bayern wird zum 01.01.2020 um 3,2 Prozent angepasst. Die aktuellen Tabellen haben wir auf diesen beiden gegenüberliegenden Seiten abgedruckt.

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Amtszulagen (Art. 27 und 34 BayBesG) – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Mehr Informationen zur Besoldung in Bayern finden Sie unter www.besoldung-bayern.de 


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