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Hessen Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen |
Hessen – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01.08.2022
Die hessiche Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsvorschriften geregelt und nutzt die Regelungskompetenz, die den Ländern seit 01.09.2006 übertragen wurde (Föderalismusreform). Hessen hat durch
das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts die Besoldung reformiert (Jahr 2013).
Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023
Für die Beamten in Hessen orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss des Landes Hessen (TV-Hessen). Hessen gehört als einziges Land nicht der TdL an und führt eigenständige Verhandlungen. Für 2022 und 2023 hat Hessen noch vor der TV-L ein Tarifergebnis erzielt. Die Gehälter steigen um 4 Prozent in zwei Schritten: 2,2 Prozent mehr ab 01.08.2022, dann noch mal 1,8 Prozent ab 01.08.2023 (mind. 65 Euro). Die Laufzeit beträgt 28 Monate.
Die Anwärterbezüge steigen zweimal um 35 Euro (01.08.2022 und 01.08.2023). Daneben gab es für die Jahre 2021 und 2022 steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzahlungen von jeweils 500 Euro (Anwärter jeweils 250 Euro). Die neuen Besoldungstabellen für Hessen – ab 01.08.2022 – finden Sie auf diesen beiden Seiten.
Besoldungstabelle A – ab 01.08.2022
(Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.08.2022
(Monatsbeträge in Euro)
Der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag beträgt für die ersten beiden zu berücksichtigenden Kinder jeweils 123,16 Euro, das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind jeweils 383,74 Euro
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppe A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 5 um je
6,98 Euro und für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 20,98 Euro.
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der
Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Besoldungstabelle B – ab 01.08.2022 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.08.2022 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.08.2022 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.08.2022 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.08.2022 (Monatsbeträge in Euro)
Mehr Informationen zur Besoldung in Hessen finden Sie unter www.besoldung-hessen.de
Besoldungstabellen aus den Vorjahren
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung übertragen. Hessen hat dies bislang ausschließlich dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden.
Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte
Das Land Hessen ist aus der Tarifgemeinschaft der Länder ausgetreten und schließt eigenständige Tarifverträge für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. der zuletzt abgeschlossene Tarifvertrag wurde auf die Beamten durch Erlass eines entsprechenden Besoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz übertragen. Danach wird die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.3.2019), 3,2 Prozent (1.2.2020) und
1,4 Prozent (1.1.2021). Im Gegensatz zu den übrigen Länder werden die Anwärtergrundbeträge um die gleichen Linearanpassungen – und nicht um Festbeträge – erhöht.
Die aktuellen Tabellen finden Sie auf dieser Seite.
Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)
Der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag beträgt für die ersten beiden zu berücksichtigenden Kinder jeweils 120,51 Euro, das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind jeweils 375,48 Euro.
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppe A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 5 um je 6,83 Euro und für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 20,53 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)
Mehr Informationen zur Besoldung in Hessen finden Sie unter www.besoldung-hessen.de
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UT RUS 20210419 / RUG 2020