Mecklenburg-Vorpommern: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte 01.01.2021

 

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Mecklenburg-Vorpommern 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel125a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung wurde bislang dazu genutzt, das BBesG in ein Landesbesoldungsgesetz zu überführen.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Ebenso wie die meisten Länder hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,0 Prozent (1.1.2019), 3,0 Prozent (1.1.2020) und 1,2 Prozent (1.1.2021), da jeweils die Versorgungsrücklage in Abzug gebracht wurde. Die Bezüge der Anwärter in Mecklenburg-Vorpommern wurden jeweils zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 um 50 Euro erhöht.

Die aktuellen Tabellen haben wir auf dieser Seite abgedruckt.

Mehr Informationen unter www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de ➚ .

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 120,68 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 308,98 Euro. Der Familienzuschlag erhöht sich für das dritte und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind darüber hinaus nach Maßgabe des § 6 BesVAnpG 2008 M-V um je 50,00 Euro.

Für die BesGr. A 4 und A 5 gelten besondere Erhöhungsbeträge.

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro) 


 

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Red UT RUS 20210419

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