Mecklenburg-Vorpommern: Besoldungstabellen für Beamte ab 01.03.2010

 

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Besoldungstabellen für Beamte, Richter und Professoren in Mecklenburg-Vorpommern ab 01.03.2010

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang hauptsächlich dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Diese sahen zum 1. März 2009 eine Anhebung der Grundgehaltssätze um 20 Euro und unmittelbar im Anschluss eine Erhöhung der Bezüge um 3,0 Prozent vor. Im Jahr 2010 erfolgt die nächste Anpassung zum 1. März 2010 um 1,2 Prozent. Zudem gilt ab 1. Januar 2010 – durch das Auslaufen der Besoldungsübergangsverordnung – für alle Beamten – unabhängig von der der Besoldungsgruppe – einheitlich die ungekürzte „Westbesoldung".

Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

  

Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

  

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 96,59 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 297,32 Euro.

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 99,95 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 106,10 Euro

Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

  

Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

  

Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

  

Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

  

Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

  

Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

  

Mehr Informationen zur Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie unter www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de


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