Baden-Württemberg: Besoldungstabellen für Beamte ab 01.03.2010

 

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Besoldungstabellen für Beamte, Richter und Professoren des Landes Baden-Württemberg ab 01.03.2010

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlage waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die
dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen.

Das Land Baden-Württemberg hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang hauptsächlich dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Zum 1. März 2009 wurden die Grundgehaltssätze um 40 Euro angehoben und darauf aufsetzend erfolgte eine Linearanpassung von 3,0 Prozent. Eine weitere Anpassung um 1,2 Prozent wird am 1. März 2010 vorgenommen.

Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

  

Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

  

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 105,83 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 319,56 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,48 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 27,40 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 21,92 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 16,44 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 52,07 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 55,27 Euro

Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

  

Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

  

Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

  

Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

  

Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

  

Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

  

Mehr Informationen zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter www.besoldung-baden-wuerttemberg.de 


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