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Besoldungstabellen für Beamte, Richter und Professoren des Landes Baden-Württemberg ab 01.04.2011
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlage waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen.
Das Land Baden-Württemberg hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang hauptsächlich dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Die Besoldungstabellen zum 1. April 2011 finden Sie auf dieser Seite:
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Besoldungstabelle A – ab 1.4.2011 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 1.4.2011 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle B – ab 1.4.2011 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 1.4.2011 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 1.4.2011 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 1.4.2011 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 1.4.2011 (Monatsbeträge in Euro)
Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.4.2011 (Monatsbeträge in Euro)
Mehr Informationen zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter www.besoldung-baden-wuerttemberg.de
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