Baden-Württemberg: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte ab 01. Dezember 2022

 

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Baden-Württemberg 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Baden-Württemberg – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Baden-Württemberg – Besoldungsrecht

Baden-Württemberg hat seit 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz. Mit dem Gesetz zur „Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022)“ wurden neben der Übertragung des Tarifergebnisses vom 29.11.2021 auch zahlreiche Verbesserungen des Dienstrechts vorgenommen.

Mehr Infos unter www.besoldung-baden-wuerttemberg.de

Tarifergebnis im TV-L 2022 und 2023
Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Bezüge der Beamten zeit- und inhaltsgleich angepasst und das Tarifergebnis auf die Besoldung übertragen.

Änderungen im Diensrecht
Das Land Baden-Württemberg hat neben der Besoldungs- und Versorgungsanpassung zum 01.12.2022 einige umfangreiche Verbesserungen und Veränderungen beim Dienstrecht der Beamten vorgenommen. Beispielsweise wurde der einfache Dienst abgeschafft und die entsprechenden Besoldungsgruppen erhöht. Mehr Informationen zu den Details dieser Gesetzesänderungen finden Sie hier >>>Besoldungs-und -Versorgungsanpassung.

Corona-Prämie

Beamtinnen/Beamte im aktiven Dienst haben eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro erhalten (aber Versorgungsempfänger – Ruhestandsbeamte, Hinterbliebene, Witwen und Waisen wurden nicht in diese Regelung einbezogen und gingen leer aus).

 

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2023/2024/2025

Am 9.12.2023 haben die TdL und die Gewerkschaften folgendes Tarifergebnis erzielt:
- Die Entgelte werden in zwei Schritten erhöht: Zum 1.11.2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1.02.2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Wenn die Summe dieser Erhöhungen nicht 340 Euro erreichen, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
- Ausbildungsentgelte werden zum 1.11.2024 um 100 Euro und zum 1.02.2025 um weitere 50 Euro erhöht.
- Tarifbeschäftigte erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro (1.800 Euro im Dez. 2023, danach zehn Raten von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro).

Das Ergebnis der Tarifrunde soll von den jeweiligen Ländern auf deren Beamten, Richter und VersE übertragen werden. Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 25 Monate bis zum 31.10.2025.

 

Die aktuellen Besoldungstabellen haben wir auf dieser Seite dokumentiert.

 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besol-dungs-gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10    
A7 2.769,20 2.855,37 2.941,50 3.027,63 3.113,83 3.175,34 3.236,87 3.298,44        
A8 2.844,02 2.954,49 3.046,87 3.175,28 3.285,72 3.359,31 3.432,90 3.506,54 3.580,10      
A9 3.008,17 3.126,01 3.243,82 3.361,66 3.479,46 3.560,50 3.641,52 3.722,51 3.803,52      
A10 3.245,03  3.395,98 3.564,95 3.697,93 3.848,90 3.951,32 4.054,27 4.157,23 4.260,20      
A11 3.857.36  3.742,07 3.897,31 4.055,56 4.213,82 4.319,35 4.426,29 4.533,95 4.641,59 4.749,19    
A12   4.090,48 4.216,26 4.406,03 4.598,46 4.726,79 4.855,07 4.983,39 5.111,71 5.240,02    
A13     4.715,53 4.923,35 5.131,19 5.269,75 5.408,29 5.546,85 5.685,44 5.823,96    
A14     5.011,08  5.280,59 5.550,10 5.729,75 5.909,46 6.089,09 6.268,77 6.448,47    
A15       5.799,35  6.095,64 6.332,70 6.569,73 6.806,28 7.043,83 7.280,91    
A16       6.397,21  6.739,89 7.014,09 7.288,26 7.562,39 7.836,54 8.110,70    

 


Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Berechtigt... Monatsbetrag in Euro
 Ehebezogener Teil des Familienzuschlags 158,80
Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags  
- für das erste und zweite Kind jeweils 138,84
- für das dritte und jedes weitere Kind jeweils 750,44
 Anrechnungsbetrag nach & 40 Satz 3 72,53


Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind
- in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 10 um        50,00
- in den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 um      25,00

Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender Tabelle (Monatsbeträge in Euro).


 

Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)

  1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
A 7  450,00   434,49  418,99   403,48   387,97  376,89   365,82   354,74      
A 8  436,53  416,65  396,78   376,91   357,03   343,78   330,53   317,28   304,04   
A 9   406,99  385,77   364,57   343,36   322,15   307,57   292,98   278,40   263,82   
A 10   364,35  337,18   310,01   282,83   255,65  237,22   218,69   200,15   181,62     
A 11  302,73  274,88   246,94   218,46   189,97  170,97   151,72   132,35   112,97   93,60 
A 12     212,17   189,53   155,37   120,73   97,63    74,54    51,45    28,35     5,25
A 13         99,66    62,25    24,84          
A 14         46,46              

 


 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10   B 11
  7.280,91 8457,55 8.955,70 9.477,42 10.076,00 10.641,25 11.191,11 11.764,14 12.475,69 14.685,38 15.254,87

 


 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1 4.029,20 4.165,07 4.300,88 4.438,41 4.577,00 4.715,53 4.854,07 4.992,63
 C 2 4.037,66 4.254,15 4.473,03 4.693,85 4.914,65 5.135,46 5.356,29 5.577,09
 C 3 4.431,51 4.681,53 4.931,55 5.181,61 5.431,61 5.681,64 5.931,64 6.181,66
 C 4 5.608,59 5.859,91 6.111,24 6.362,58 6.631,95 6.865,28 7.116,61 7.367,89
 
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15  
C 1 5.131,19 5.269,75 5.408,29 5.546,85 5.685,44 5.823,96    
C 2 5.797,89 6.018,71 6.239,52 6.460,30 6.681,13 6.901,94 7.122,76  
C 3 6.431,68 6.681,73 6.931,74 7.181,75 7.431,78 7.681,78 7.931,82  
C 4 7.619,25 7.870,55 8.121,93 8.373,23 8.624,55 8.875,90 9.127,23  

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W 1 W 2 W 3
  5.449,89 6.862,62 7.790,37

 


 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
R1 4.819,92 4.929,34 5.211,60 5.493,83 5.776,04 6.058,30 6.340,56 6.622,78 6.905,01 7.187,27 7.469,49
R2     5.887,22 6.169,41 6.451,70 6.733,91 7.016,16 7.298,41 7.580,60 7.862,84 8.145,07
R3 8.955,70                                                                                         
R4 9.477,42
R5 10.076,00
R6 10.641,25
R7 11.191,11
R8 11.764,14

 


 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
A 7 bis A 9  1.343,89
 A 10 bis A 11  1.398,78
A 12  1.543,53 
 A 13  1.576,46
 A 13 mit Strukturzulage  1.612,62

 

 

Mehrarbeitsvergütung für Beamtinnen und Beamte des Landes Baden-Württemberg

Beamtinnen und Beamte mit Dienstbezügen in der Besoldungsordnung A kann in besonderen Bereichen für angeordnete Mehrarbeit eine Vergütung gezahlt werden. Hierzu gehören beispielsweise:

- der Arzt- und Pflegedienst in Krankenhäusern, Kliniken und Sanatorien,

- der Abfertigungsdienst der Zollverwaltung,

- der polizeiliche Vollzugsdienst,

- der Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr,

- der Schuldienst als Lehrer sowie

- einige Bereiche der Aktiengesellschaften der

- im Betriebsdienst des Bundeseisenbahnvermögens, soweit der Dienst bei einer ausgegliederten
Gesellschaft geleistet wird und der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost.

In anderen Bereichen kann ebenfalls eine Vergütung geleistet werden, soweit Mehrarbeit geleistet wird, u.a. im Rahmen eines Dienstes in Bereitschaftsdienst oder Schichtdienstes. Die Vergütung muss versteuert werden.

 

Vergütungssätze nach der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung
(§ 4 Abs. 1 MVergV) – ab 01.12.2022

Mehrarbeit außerhalb des Schuldienstes

Vergütung pro Stunde (Euro)

§ 4 Abs. 1 MVergV

ab 01.12.2022 

 Besoldungsgruppe A 7 bis A 9

 17,55

 Besoldungsgruppe A 9 bis A 12

 23,88

 Besoldungsgruppe A 13 bis A 16

 31,33

 

Vergütungssätze für Inhaber von Lehrämtern im Schuldienst
(§ 4 Abs. 3 MVergV) – ab 01.04.2022

Mehrarbeit im Schuldienst

Vergütung pro Stunde (Euro)

§ 4 Abs. 3 MVergV

ab 01.12.2022 

Beamte des gehobenen Dienstes, deren Eingangsamt unterhalb der Besoldungsgruppe A 12 liegt

21,99

Beamte des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt A 12

 26,17

Beamte des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt A 13

31,33

Beamte des höheren Dienstes

36,34

 

Beamten mit Dienstbezügen in der Besoldungsordnung A kann in besonderen Bereichen für angeordnete Mehrarbeit eine Vergütung gezahlt werden. Hierzu gehören beispielsweise: der Arzt- und Pflegedienst in Krankenhäusern, Kliniken und Sanatorien, der Abfertigungsdienst der Zollverwaltung, der polizeiliche Vollzugsdienst, der Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr, der Schuldienst als Lehrer sowie einige Bereiche der Aktiengesellschaften der ehemaligen Unternehmen von Post und Bahn. Die Vergütung muss versteuert werden.


 

Besoldung in Baden-Württemberg

Mehr Informationen zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter www.besoldung-baden-wuerttemberg.de

 


 

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Red UT 20221215 / 20220802 / 20220422

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