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Besoldungstabellen für Beamte, Richter und Professoren im Freistaat Sachsen ab 01.03.2010
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen.
Im Jahr 2009 wurden zum 1. März 2009 die Grundgehaltssätze um 40 Euro angehoben. Unmittelbar an schließend wurde eine Erhöhung der Bezüge um 3,0 Prozent vorgenommen. Im Jahr 2010 erfolgt die nächste Anpassung zum 1. März 2010 um 1,2 Prozent. Zudem gilt ab 1. Januar 2010 durch das Auslaufen der 2. Besoldungsübergangsverordnung für alle Beamten – unabhängig von der Besoldungsgruppe – einheitlich die ungekürzte „Westbesoldung".
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 96,59 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 300,95 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der
Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu
berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11
Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den
Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4
um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit
dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer
niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag
zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 99,95 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 106,10 Euro
Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1 u. 2) – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Mehr Informationen zur Besoldung in Sachsen finden Sie unter: www.besoldung-sachsen.de