Besoldungsgesetz des Landes Brandenburg: Anlage 2

 

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Zur Übersicht des Besoldungsgesetzes des Landes Brandenburg:

Anlage 2

Gültig vom 1. März 2009 bis 28.02.2010

Beträge der Zulagen nach Anlage 2 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes
(Monatsbeträge in Euro)*)

nach Fußnote 4 Buchstabe c und d  
zu Besoldungsgruppe A 12 138,30 Euro

nach Fußnote 5 Absatz 2   
zu Besoldungsgruppe A 12  138,30 Euro

nach Fußnote 6 zu Besoldungsgruppe A 13
165,90 Euro

nach Fußnote 1 zu Besoldungsgruppe A 14
165,90 Euro

nach Fußnote 1 zu Besoldungsgruppe A 15
165,90 Euro


*) Auf die Zulagenbeträge findet § 2 Abs. 1 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung entsprechende Anwendung.


Anlage 2

Gültig ab 1. März 2010

Beträge der Zulagen nach Anlage 2 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes
(Monatsbeträge in Euro)

nach Fußnote 4 Buchstabe c und d  
zu Besoldungsgruppe A 12 139,96 Euro

nach Fußnote 5 Absatz 2   
zu Besoldungsgruppe A 12  139,96 Euro

nach Fußnote 6 zu Besoldungsgruppe A 13
167,89 Euro

nach Fußnote 1 zu Besoldungsgruppe A 14
167,89 Euro

nach Fußnote 1 zu Besoldungsgruppe A 15
167,89 Euro


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