Besoldungsgesetz des Landes Bremen Anlage 7a

 

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Anlage 7a

Gültig ab 1. April 2011

Anwärtergrundbetrag (Monatsbeträge in Euro)

 Einstiegsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundbetrag 
A 5 bis A 8
A 9 bis A 11
A 12
A 13
A 13 + Zulage
(Nummer 12 Buchst. b der Vorbemerkungen
zu den Besoldungsordnungen A und B)
oder R 1 

925,87
977,22
1.110,17
1.140,40

 

 

 

1.173,62

 


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