Besoldungsgesetz des Landes Baden-Württemberg: Anlage 11

 

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Zur Übersicht des Besoldungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg:

Anlage 11 (zu § 79)

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 1. April 2011

(Monatsbeträge in Euro)

 Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundbetrag 
 A 5 bis A 8  966,84
 A 9 bis A 11  1.020,59
 A 12  1.159,79
 A 13  1.191,46
 A 13 mit Strukturzulage  1.226,24

 


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