Besoldungsgesetz des Landes Baden-Württemberg: Anlage 2

 

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Zur Übersicht des Besoldungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg:

Anlage 2 zu § 28

Landesbesoldungsordnung B

Besoldungsgruppe B 1
Besoldungsgruppe B 2

Abteilungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg
Abteilungsdirektor
-als Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung
bei einer Mittel- oder Oberbehörde des Landes
bei einer sonstigen Dienststelle oder Einrichtung, wenn deren Leiter mindestens in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist
-als Leiter eines großen und bedeutenden Referats bei der Oberfinanzdirektion, sofern er für sein und mindestens ein weiteres Referat den Finanzpräsidenten vertritt
-als der ständige Vertreter des Direktors des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg
-als ständiger Vertreter des Leiters einer Abteilung bei einem Regierungspräsidium
-als der ständige Vertreter des Präsidenten des Landeskriminalamts
Abteilungspräsident als Leiter einer Abteilung bei einem Regierungspräsidium
Direktor bei der Datenzentrale Baden-Württemberg als weiteres Mitglied des Vorstands
Direktor des Informatikzentrums Landesverwaltung Baden-Württemberg
Direktor der Landeszentrale für politische Bildung
Direktor des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg
Direktor der Staatlichen Anlagen und Gärten
Direktor und Professor als Leiter einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung
Erster Landesbeamter bei einem Landratsamt eines Landkreises mit bis zu 300.000 Einwohnern
Erster Direktor der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen als Vorstandsvorsitzender
Finanzpräsident als Leiter der Abteilung Bundesbau bei der Oberfinanzdirektion
Landoberstallmeister als Leiter des Haupt- und Landgestüts Marbach
Leitender Direktor beim Verband Region Stuttgart für den Bereich Wirtschaft/Infrastruktur
Leitender Kreisverwaltungsdirektor als Dezernent bei einem Landratsamt eines Landkreises mit mehr als 300.000 Einwohnern
Leitender Technischer Direktor beim Verband Region Stuttgart für den Bereich Planung
Leitender Verwaltungsdirektor beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg als der ständige Vertreter des Direktors
Ministerialrat beim Landtag und bei einer obersten Landesbehörde
Museumsdirektor und Professor
-als Leiter des Linden-Museums Stuttgart
-als Leiter des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe
Polizeipräsident
-als Leiter des Polizeipräsidiums Karlsruhe
-als Leiter des Polizeipräsidiums Mannheim
Professor als Direktor
-eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen)
-eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien)
Stadtdirektor bei der Landeshauptstadt Stuttgart als Leiter eines großen und bedeutenden Amtes
Stadtdirektor
-bei einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit auf der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten Funktionsebene
-bei einer Stadt mit mehr als 250.000 Einwohnern als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit
Verbandsdirektor eines Regionalverbands mit nicht mehr als 700.000 Einwohnern

Besoldungsgruppe B 3
Abteilungspräsident als Leiter einer Abteilung bei einem Regierungspräsidium
Direktor der Bereitschaftspolizei
Direktor des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Direktor und Professor
-als Leiter einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung
-als Leiter der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
Erster Landesbeamter bei einem Landratsamt eines Landkreises mit mehr als 300.000 Einwohnern
Finanzpräsident
Generalsekretär der Führungsakademie Baden-Württemberg
Geschäftsführer bei der Handwerkskammer Stuttgart als der erste Stellvertreter des Hauptgeschäftsführers
Hauptgeschäftsführer bei einer Handwerkskammer
Inspekteur der Polizei
Landeskriminaldirektor
Leitender Direktor beim Verband Region Rhein-Neckar als der Leitende Planer und ständige Vertreter des Verbandsdirektors
Leitender Ministerialrat
-beim Landtag und bei einer obersten Landesbehörde als ständiger Vertreter eines Abteilungsleiters
Leitender Parlamentsrat
Ministerialrat beim Landtag und bei einer obersten Landesbehörde
Museumsdirektor und Professor
-als Leiter der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe
-als Leiter der Staatsgalerie Stuttgart
-als Leiter des Badischen Landesmuseums Karlsruhe
-als Leiter des Landesmuseums für Technik und Arbeit in Mannheim
-als Leiter des Staatlichen Museums für Naturkunde Stuttgart
-als Leiter des Württembergischen Landesmuseums Stuttgart
Polizeipräsident als Leiter des Polizeipräsidiums Stuttgart
Präsident des Landesarchivs
Professor als Direktor am Landesinstitut für Schulentwicklung
Stadtdirektor bei der Landeshauptstadt Stuttgart als Leiter eines großen und bedeutenden Amtes
Stadtdirektor bei einer Stadt mit mehr als 250.000 Einwohnern als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit auf der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten Funktionsebene
Verbandsdirektor des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Verbandsdirektor eines Regionalverbands
-mit nicht mehr als 700.000 Einwohnern
-mit mehr als 700.000 bis zu 1,5 Millionen Einwohnern
Vizepräsident der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

Besoldungsgruppe B 4
Direktor des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg
Direktor des Zweckverbands Bodenseewasserversorgung
-als der kaufmännische Geschäftsführer
-als der technische Geschäftsführer
Direktor des Zweckverbands Landeswasserversorgung
-als der kaufmännische Geschäftsführer
-als der technische Geschäftsführer
Hauptgeschäftsführer bei einer Handwerkskammer
Leitender Direktor der Datenzentrale Baden-Württemberg als Vorsitzender des Vorstands
Präsident des Landesamts für Besoldung und Versorgung
Präsident des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung
Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz
Präsident des Landesprüfungsamts
Präsident des Landeskriminalamts
Regierungsvizepräsident als der ständige Vertreter eines Regierungspräsidenten
Stadtdirektor bei der Landeshauptstadt Stuttgart als Leiter eines Referats
Verbandsdirektor eines Regionalverbands mit mehr als 700.000 bis zu 1,5 Millionen Einwohnern 

Besoldungsgruppe B 5
Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung
Hauptgeschäftsführer bei einer Handwerkskammer
Landesbeauftragter für den Datenschutz
Präsident der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Präsident des Statistischen Landesamts
Rechnungshofdirektor
Regionaldirektor beim Verband Region Stuttgart
Verbandsdirektor des Verbands Region Rhein-Neckar
Verbandsdirektor eines Regionalverbands mit mehr als 1,5 Millionen Einwohnern

Besoldungsgruppe B 6
Erster Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung
Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Stuttgart
Landesforstpräsident
Landespolizeipräsident
Ministerialdirigent beim Landtag und bei einer obersten Landesbehörde als Leiter einer Abteilung
Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Vizepräsident des Rechnungshofs

Besoldungsgruppe B 7
Oberfinanzpräsident
Präsident der Landesanstalt für Kommunikation als Vorsitzender des Vorstands

Besoldungsgruppe B 8
Regierungspräsident

Besoldungsgruppe B 9
Ministerialdirektor beim Landtag und bei einer obersten Landesbehörde

Präsident des Rechnungshofs

Besoldungsgruppe B 10
Staatssekretär als Chef der Staatskanzlei

Besoldungsgruppe B 11


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