Besoldungsgesetz des Landes Hessen: Anhang

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: auch ein eBook zum Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst ist enthalten. Der OnlineService bietet 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken >>>zur Bestellung


Zur Übersicht des Besoldungsgesetzes des Landes Hessen:

Anhang zu den Hessischen Besoldungsordnungen

Künftig wegfallende Ämter und Amtsbezeichnungen

Besoldungsgruppe A 10
Fachlehrer an einer beruflichen Schule
- soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 kw -
Fachlehrer für sozialpädagogische Fächer
- soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 kw -
Fachlehrer für technologische Fächer
- soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11 kw -
Jugendleiterin im Schuldienst28)

Besoldungsgruppe A 11
Fachlehrer an einer beruflichen Schule
Fachlehrer für sozialpädagogische Fächer
Fachlehrer für technologische Fächer
Kammermusiker

Besoldungsgruppe A 12
Fachschuloberlehrer
Lehrer, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen im Sinne der §§ 1 und 2 des Gesetzes über das Lehramt an öffentlichen Schulen in der Fassung vom 30. Mai 1969 abgelegt haben, soweit sie nicht als Beamte im Vorbereitungsdienst Anwärterbezüge erhalten.

Besoldungsgruppe A 13
Lektor bei einer wissenschaftlichen Hochschule
Studienrat
-am Hessischen Institut für Lehrerfortbildung -
-am Hessischen Landesinstitut für Pädagogik -
-im Hochschuldienst -

Besoldungsgruppe A 14

Oberstudienrat
-am Hessischen Institut für Lehrerfortbildung -
-am Hessischen Landesinstitut für Pädagogik -
-im Hochschuldienst -
Rektor an einer Gesamtschule
-- als Leiter einer Förderstufe mit mehr als 360 Schülern - *)
-- als Leiter einer Förderstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -
-- als Leiter einer Schulstufe mit mehr als 360 Schülern -*)
-- als Leiter einer Schulstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -
-- als Leiter eines Schulzweiges mit mehr als 360 Schülern -*)
-- als Leiter eines Schulzweiges mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -

Besoldungsgruppe A 15
Direktor am Hessischen Landesinstitut für Pädagogik
Kanzler
-der Fachhochschule Fulda -
Kanzler einer Kunsthochschule
Polizeidirektor
- als Polizeiverwalter in einem Dienstbezirk mit bis zu 150 000 Einwohnern -
Studiendirektor
-als Leiter eines Fachbereichs am Hessischen Institut für Lehrerfortbildung -
-als Leiter eines Schülerheims -

Besoldungsgruppe A 16
Direktor am Hessischen Landesinstitut für Pädagogik als ständiger Vertreter des Direktors des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik
Direktor eines Universitätsinstituts für Leibesübungen
Direktor eines Universitätsklinikums
- als Vorsitzender des Vorstands des Universitätsklinikums -
Kanzler
-der Fachhochschule Darmstadt -
-der Fachhochschule Frankfurt am Main -
-der Fachhoschule Gießen-Friedberg -
-der Fachhochschule Wiesbaden -
Leitender Direktor am Hessischen Landesinstitut für Pädagogik
Polizeidirektor
- als Polizeiverwalter in einem Dienstbezirk mit mehr als 150 000 Einwohnern -

Besoldungsgruppe B 2
Direktor des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik
Präsident der Fachhochschule Fulda
Präsident
-der Hochschule für Musik und darstellende Kunst Frankfurt am Main -
-der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main -

Besoldungsgruppe B 3
Kanzler
-der Universität Gesamthochschule Kassel -
-der Technischen Universität Darmstadt -
-der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main -
-der Justus Liebig-Universität Gießen -
-der Philipps-Universität Marburg
Präsident
-der Fachhochschule Darmstadt -
-der Fachhochschule Frankfurt am Main -
-der Fachhochschule Gießen-Friedberg -
-der Fachhochschule Wiesbaden -

Besoldungsgruppe B 5
Hauptgeschäftsführer einer Handwerkskammer
- soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 3 oder B 4 -

Besoldungsgruppe B 7
-Präsident der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main -
-Präsident der Justus Liebig-Universität Gießen -
-Präsident der Philipps-Universität Marburg
-Präsident der Technischen Universität Darmstadt -
-Präsident der Universität Gesamthochschule Kassel -


Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zur Besoldung in Bund und Ländern. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.besoldung-in-bund-und-laendern.de © 2024