Besoldungsgesetz des Landes Hessen: § 10 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

 

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§ 10 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten  

Dieses Gesetz tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.


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