Besoldungsgesetz des Landes Niedersachsen Anhang 1a

 

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Zur Übersicht des Besoldungsgesetzes des Landes Niedersachsen:

Anhang 1 [a] zur Niedersächsischen Besoldungsordnung A

Künftig wegfallende Ämter und Amtsbezeichnungen

Besoldungsgruppe 9
Technische Lehrerin, Technischer Lehrer
- bei einer berufsbildenden Schule

Besoldungsgruppe 10
Fachlehrerin, Fachlehrer
- bei einer berufsbildenden Schule
Technische Lehrerin, Technischer Lehrer
- bei einer berufsbildenden Schule
- bei einer Berufs- oder Berufsfachschule

Besoldungsgruppe 11
Fachlehrerin, Fachlehrer
- bei einer berufsbildenden Schule

Besoldungsgruppe 12
Technische Lehrerin oder Technischer Lehrer mit der Prüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
- bei einer Blindenschule
- bei einer Landesgehörlosenschule

Besoldungsgruppe 13
Oberlehrerin, Oberlehrer
- bei einer Berufsaufbau-, Berufsfach- oder Fachschule

Besoldungsgruppe 15
Direktorin beim Landesamt für Bodenforschung und Professorin, Direktor beim Landesamt für Bodenforschung und Professor
Studiendirektorin, Studiendirektor
- als Leiterin oder Leiter einer Abteilung bei einem Berufsförderungswerk
Vizepräsidentin oder Vizepräsident einer Hochschule

Besoldungsgruppe 16
Leitende Archivdirektorin, Leitender Archivdirektor
- als Leiterin oder Leiter des Hauptstaatsarchivs in Hannover
Leitende Direktorin beim Landesamt für Bodenforschung und Professorin, Leitender Direktor beim Landesamt für Bodenforschung und Professor
Vizepräsidentin oder Vizepräsident
- der Fachhochschule Hannover, Oldenburg/Ostfriesland/ Wilhelmshaven


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