Besoldungsgesetz des Landes Niedersachsen

 

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Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)

Stand: 26. Mai 2011

Inhaltsübersicht:

§ 1 Geltungsbereich

§ 1a Gleichstellung von Ehen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften

§ 2 Besoldungsordnungen

§ 2a Besoldung der Professorinnen und Professoren und der hauptamtlichen Mitglieder der Hochschulpräsidien

§ 2b Besoldung der Professorinnen und Professoren an der Polizeiakademie Niedersachsen

§ 3 Eingangsamt für Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes und des Werkdienstes

§ 4 Familienzuschlag

§ 5 Aufwandsentschädigungen

§ 6 Sonstige Geldzuwendungen

§ 7 Anrechnung von Sachbezügen

§ 8 Jährliche Sonderzahlungen

§ 9 Dienstpostenbewertung

§ 10 Hauptberuflichkeit

§ 11 Einweisung in Planstellen

§ 12 Höhe der Besoldung; Vergütung für zusätzliche Arbeit

§ 13 Besoldungs- und versorgungsrechtlicher Anpassungsausschluss

§ 14 Zusätzliche Vergütung bei verlängerter regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit im Feuerwehrdienst

§ 15 Anwendung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften nach Neuordnung des Laufbahnrechts

§ 16 Anwärterbezüge bei Teilzeitbeschäftigung

§ 17 Versorgung bei der Umbildung von kommunalen Körperschaften

§ 18 Unterrichtsvergütung im Vorbereitungsdienst

§ 19 Zulage für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen

Anlage 1a Niedersächsische Besoldungsordnung A

Anhang 1a Künftig wegfallende Ämter und Amtsbezeichnungen

Anlage 1b Niedersächsische Besoldungsordnung B

Anhang 1b Künftig wegfallende Ämter und Amtsbezeichnungen

Anlage 1c Niedersächsische Besoldungsordnung C

Anlage 1d Niedersächsische Besoldungsordnung W

Anlage 1e Überleitungsübersicht

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6

Anlage 7

Anlage 8

Anlage 9

Anlage 10

Anlage 11

Anlage 12

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