Besoldungsgesetz des Landes Berlin: Paragraf .2a Eingangsämter

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Zur Übersicht des Besoldungsgesetzes des Landes Berlin:

§ 2a Eingangsämter

Als Eingangsamt für die Laufbahnen des einfachen Dienstes wird das Amt der Besoldungsgruppe A 4 festgelegt.


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