Besoldungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz

 

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Landesbesoldungsgesetz (LBesG) Rheinland-Pfalz

Stand: 01.04.2011

Inhaltsverzeichnis:

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Zuordnung der Ämter

§ 2a Höhe der Besoldung

§ 3 Aufwandsentschädigungen

§ 4 Sonstige Zuwendungen

§ 5 Dienstwohnungsvorschriften, Anrechnung von Sachbezügen

§ 6 Dienstkleidung, Heilfürsorge, Unterkunft

§ 6a Besondere Bestimmungen bei Altersteilzeit

§ 6b Besoldung nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze

§ 6c Obergrenzen für Beförderungsämter

§ 6d Abweichende Bestimmung von Grundgehaltssätzen

§ 6e Jahresprämie

§ 6f Ruhegehaltfähigkeit der Zulage für Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben

§ 6j Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit

§ 7 Zuständigkeitsregelungen

§ 8 (aufgehoben)

§ 9 (aufgehoben)

§ 10 (aufgehoben)

§ 11 (aufgehoben)

§ 12 (aufgehoben)

§ 13 (aufgehoben)

§ 14 (aufgehoben)

§ 15 (aufgehoben)

§ 16 (aufgehoben)

§ 17 (weggefallen)

Teil 2 Bestimmungen für Beamte der Bundesbesoldungsordnung W

§ 18 Zuordnung von Ämtern der Bundesbesoldungsordnung W

§ 19 Grundsätze zur Gewährung von Leistungsbezügen

§ 20 (aufgehoben)

§ 21 Forschungs- und Lehrzulagen

§ 22 Verordnungsermächtigung

Teil 3 Obergrenzen für Beförderungsämter im kommunalen Bereich

§ 23 Obergrenzen und höchstzulässige Ämter

Teil 4 Besondere Bestimmungen für Beamte der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

§ 24 Besondere Bestimmungen für den Bereich der Sozialversicherung

Anlage I Landesbesoldungsordnungen

Anlage II

Anlage III

Anlage IV

Anlage V

Anlage VI

Anlage VII

Anlage VIII


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