Besoldungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein § 16 Einmalzahlung 2009

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: auch ein eBook zum Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst ist enthalten. Der OnlineService bietet 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken >>>zur Bestellung


Zur Übersicht des Besoldungsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein:

§ 16 Einmalzahlung 2009

(1) Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, die bereits am 2. Januar 2009 in einem Dienstverhältnis standen, erhalten für den Monat Februar 2009 eine einmalige Zahlung in Höhe von 40 Euro, wenn sie an mindestens einem Tag dieses Monats Anspruch auf Bezüge haben.
(2) § 6 Abs. 1 und § 72 a des durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 785) übergeleiteten Bundesbesoldungsgesetzes (Bundesbesoldungsgesetz - Überleitungsfassung -), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93), gilt entsprechend. Maßgebend sind dabei die am 1. Februar 2009 oder die am ersten Tag mit Anspruch auf Bezüge im Monat Februar geltenden Verhältnisse.
(3) Die Einmalzahlung bleibt bei sonstigen Besoldungsleistungen unberücksichtigt. Der Anspruch aus einem Dienstverhältnis geht dem Anspruch aus einem Rechtsverhältnis als Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger vor.


Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zur Besoldung in Bund und Ländern. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


 

mehr zu: Schleswig-Holstein
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.besoldung-in-bund-und-laendern.de © 2024