Besoldungsgesetz des Landes Hamburg: Anlage 7

 

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Anlage 7

Familienzuschlag
(Monatsbeträge in Euro)

gültig ab 1. März 2010

 alle Besoldungsgruppen  Stufe 1
(§ 45 Absatz 1)
 Stufe 2
(§ 45 Absatz 2)
   111,83  207,47

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag

 

 für das zweite zu berücksichtigende Kind um                                     95,64 Euro,
 
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um     295,51 Euro.

 

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind

 

 in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je                                  5,11 Euro,

 

ab Stufe 3 (§ 45 Absatz 2) für jedes weitere zu berücksichtigende Kind

 

 in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 um je                                      25,56 Euro,
 
in Besoldungsgruppe A 4 um je                                                               20,45 Euro
 
und in Besoldungsgruppe A 5 um je                                                        15,34 Euro.

 

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Anrechnungsbetrag nach § 44 Absatz 2 Satz 1

 in den Besoldungsgruppen bis A 8:                                                        98,97 Euro,
 
in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12:                                              105,07 Euro.

 


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