Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 3

 

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Zur Übersicht des Besoldungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt:

Anlage 3 (zu § 36 Satz 1)

Besoldungsordnung R

Vorbemerkung
Zulage für Richterinnen und Richter bei obersten Gerichtshöfen des Bundes oder obersten Behörden des Bundes oder eines anderen Landes
(1) Richterinnen und Richter erhalten während der Verwendung bei obersten Gerichtshöfen des Bundes oder bei obersten Behörden des Bundes oder eines anderen Landes, der oder das für seine Richterinnen und Richter bei seinen obersten Behörden oder obersten Gerichtshöfen eine Zulagenregelung getroffen hat, die Stellenzulage in der nach dem Besoldungsrecht des Bundes oder dieses Landes bestimmten Höhe, wenn der Dienstherr, bei dem die Richterin oder der Richter verwendet wird, diese Stellenzulage erstattet.
(2) Die Konkurrenz- und Anrechnungsregelungen des Bundes oder des Landes, bei dem die Verwendung erfolgt, sind anzuwenden.
(3) § 41 findet bei Beendigung der Verwendung keine Anwendung.

Besoldungsordnung R

Besoldungsgruppe R 1

1. Direktorin des Amtsgerichts oder Direktor des Amtsgerichts
2. Direktorin des Arbeitsgerichts oder Direktor des Arbeitsgerichts
3. Direktorin des Sozialgerichts oder Direktor des Sozialgerichts
4. Richterin am Amtsgericht oder Richter am Amtsgericht
5. Richterin am Arbeitsgericht oder Richter am Arbeitsgericht
6. Richterin am Landgericht oder Richter am Landgericht
7. Richterin am Sozialgericht oder Richter am Sozialgericht
8. Richterin am Verwaltungsgericht oder Richter am Verwaltungsgericht
9. Staatsanwältin oder Staatsanwalt

Besoldungsgruppe R 2
1. Direktorin des Amtsgerichts oder Direktor des Amtsgerichts
2. Direktorin des Arbeitsgerichts oder Direktor des Arbeitsgerichts
3. Direktorin des Sozialgerichts oder Direktor des Sozialgerichts
4. Leitende Oberstaatsanwältin oder Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiterin oder Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht -
5. Oberstaatsanwältin oder Oberstaatsanwalt
- als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht -
- als Hauptabteilungsleiterin oder Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht -
- als Dezernentin oder Dezernent bei der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht
- als Leiterin oder Leiter einer Amtsanwaltschaft -
- als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Amtsanwaltschaft -
6. Richterin am Amtsgericht oder Richter am Amtsgericht
- als weitere aufsichtführende Richterin oder weiterer aufsichtführender Richter -
- als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter einer Direktorin oder eines Direktors -
7. Richterin am Arbeitsgericht oder Richter am Arbeitsgericht
- als weitere aufsichtführende Richterin oder weiterer aufsichtführender Richter -
- als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter einer Direktorin oder eines Direktors - 
8. Richterin am Landessozialgericht oder Richter am Landessozialgericht
9. Richterin am Landessozialgericht oder Richter am Landessozialgericht
10.Richterin am Oberlandesgericht oder Richter am Oberlandesgericht
11. Richterin am Oberverwaltungsgericht oder Richter am Oberverwaltungsgericht
12. Richterin am Sozialgericht oder Richter am Sozialgericht
- als weitere aufsichtführende Richterin oder weiterer aufsichtführender Richter -
- als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter einer Direktorin oder eines Direktors -
13. Vizepräsidentin des Amtsgerichts oder Vizepräsident des Amtsgerichts
14. Vizepräsidentin des Arbeitsgerichts oder Vizepräsident des Arbeitsgerichts
15. Vizepräsidentin des Landgerichts oder Vizepräsident des Landgerichts
16. Vizepräsidentin des Sozialgerichts oder Vizepräsident des Sozialgerichts
17. Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts oder Vizepräsident des Verwaltungsgerichts
18. Vorsitzende Richterin am Landgericht oder Vorsitzender Richter am Landgericht
19. Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht oder Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht

Besoldungsgruppe R 3
1. Leitende Oberstaatsanwältin oder Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiterin oder Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 
- als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht -
2. Präsidentin des Amtsgerichts oder Präsident des Amtsgerichts
3. Präsidentin des Arbeitsgerichts oder Präsident des Arbeitsgerichts
4. Präsidentin des Landgerichts oder Präsident des Landgerichts
5. Präsidentin des Sozialgerichts oder Präsident des Sozialgerichts
6. Präsidentin des Verwaltungsgerichts oder Präsident des Verwaltungsgerichts
7. Vizepräsidentin des Amtsgerichts oder Vizepräsident des Amtsgerichts
8. Vizepräsidentin des Finanzgerichts oder Vizepräsident des Finanzgerichts
9. Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts oder Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts
10. Vizepräsidentin des Landessozialgerichts oder Vizepräsident des Landessozialgerichts
11. Vizepräsidentin des Landgerichts oder Vizepräsident des Landgerichts
12. Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts oder Vizepräsident des Oberlandesgerichts
13. Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts oder Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts
14. Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts oder Vizepräsident des Verwaltungsgerichts
15. Vorsitzende Richterin am Finanzgericht oder Vorsitzender Richter am Finanzgericht
16. Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht oder Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
17. Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht oder Vorsitzender Richter am Landessozialgericht
18. Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht oder Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
19. Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht oder Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht

Besoldungsgruppe R 4
1. Leitende Oberstaatsanwältin oder Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiterin oder Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht -
2. Präsidentin des Amtsgerichts oder Präsident des Amtsgerichts
3. Präsidentin des Arbeitsgerichts oder Präsident des Arbeitsgerichts
4. Präsidentin des Landgerichts oder Präsident des Landgerichts
5. Präsidentin des Sozialgerichts oder Präsident des Sozialgerichts
6. Präsidentin des Verwaltungsgerichts oder Präsident des Verwaltungsgerichts
7. Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts oder Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts
8. Vizepräsidentin des Landessozialgerichts oder Vizepräsident des Landessozialgerichts
9. Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts oder Vizepräsident des Oberlandesgerichts
10. Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts oder Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts

Besoldungsgruppe R 5

1. Generalstaatsanwältin oder Generalstaatsanwalt
- als Leiterin oder Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht -
2. Präsidentin des Amtsgerichts oder Präsident des Amtsgerichts
3. Präsidentin des Finanzgerichts oder Präsident des Finanzgerichts
4. Präsidentin des Landesarbeitsgerichts oder Präsident des Landesarbeitsgerichts
5. Präsidentin des Landessozialgerichts oder Präsident des Landessozialgerichts
6. Präsidentin des Landgerichts oder Präsident des Landgerichts
7. Präsidentin des Oberlandesgerichts oder Präsident des Oberlandesgerichts
8. Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts oder Präsident des Oberverwaltungsgerichts
9. Präsidentin des Verwaltungsgerichts oder Präsident des Verwaltungsgerichts2)


Besoldungsgruppe R 6
1. Generalstaatsanwältin oder Generalstaatsanwalt
- als Leiterin oder Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht -
2. Präsidentin des Amtsgerichts oder Präsident des Amtsgerichts
3. Präsidentin des Finanzgerichts oder Präsident des Finanzgerichts
4. Präsidentin des Landesarbeitsgerichts oder Präsident des Landesarbeitsgerichts
5. Präsidentin des Landessozialgerichts oder Präsident des Landessozialgerichts
6. Präsidentin des Landgerichts oder Präsident des Landgerichts
7. Präsidentin des Oberlandesgerichts oder Präsident des Oberlandesgerichts
8. Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts oder Präsident des Oberverwaltungsgerichts

Besoldungsgruppe R 7

Besoldungsgruppe R 8
1. Präsidentin des Landesarbeitsgerichts oder Präsident des Landesarbeitsgerichts
2. Präsidentin des Landessozialgerichts oder Präsident des Landessozialgerichts
3. Präsidentin des Oberlandesgerichts oder Präsident des Oberlandesgerichts
4. Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts oder Präsident des Oberverwaltungsgerichts


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