Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 20 Besoldungsordnungen A und B

 

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§ 20 Besoldungsordnungen A und B

Die Ämter der Beamtinnen und Beamten und ihre Besoldungsgruppen werden in den Besoldungsordnungen A - aufsteigende Gehälter - und B - feste Gehälter - (Anlage 1 ) geregelt, soweit in den Abschnitten 3 und 4 nichts Abweichendes geregelt wird. Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen sind in der Anlage 4 ausgewiesen.


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